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Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen
sorgen für gesunde Zähne und deren Erhalt. Prophylaxe
sollte daher nicht vernachlässigt werden.
Um Sie hierbei zu unterstützen hat die BKK
Melitta Plus einen Vertrag mit dem "Verband der
zahnärztlichen Basisgruppen in Westfalen-Lippe" sowie mit der
"Zahnärztlichen Initiative Weser-Ems e. V." mit Wirkung ab
1. Juli 2007 abgeschlossen. Ziel des Behandlungskonzepts ist
es, die Versorgungsqualität der Patienten zu verbessern. Dies
wird durch die enge Zusammenarbeit der Zahnärzte verschiedener
Fachrichtungen, sowie die gezielte Hinzuziehung anderer Behandler und
die Nutzung der Vorsorgemaßnahmen, gesteuert.
Insbesondere wird die Prävention mit
Behandlungsformen gefördert, die der Zahnerhaltung dienen.
Nach den herkömmlichen Abrechnungsmöglichkeiten ist
dieses nicht immer gewährleistet. Es wurden u. a.
Zusatzleistungen vereinbart, die Anfang 2004 durch die neue
Gebührenordnung (BEMA) gestrichen wurden.
|| BKK-Versicherte
aus Westfalen-Lippe und Weser-Ems, die an diesem
Behandlungskonzept teilnehmen, können auch die zweite
Zahnsteinentfernung im Jahr erhalten. Außerdem beteiligt sich
die BKK Melitta Plus an der professionellen
Zahnreinigung, Inlayversorgung in besonderen Fällen und
weiteren Behandlungsformen.
|| Ein
Vorteil für Teilnehmer ist die Befreiung von der
Praxisgebühr für die Dauer der Teilnahme.
|| Der Zahnarzt
rechnet direkt mit der BKK ab (nicht über Ihre BKK-Card).
Unser Versicherter zahlt nur noch seinen Eigenanteil, wenn
zusätzliche Leistungen mit dem Zahnarzt vereinbart werden.
|| Zur
Kostentransparenz erhält der Patient auch von der Rechnung
an uns eine Kopie. Sie wissen damit genau, wie
teuer die Behandlung ist und können auch die Richtigkeit der
Rechnung kontrollieren.
|| Wer
profitiert hiervon? - Die teilnehmenden Zahnärzte
werden Ihnen bei Ihrem nächsten Zahnarzttermin dieses
Versorgungskonzept - Wahltarif - besondere Versorgungsform
- anbieten. Vor Beginn der Behandlung geben Sie dann die
Teilnahmeerklärung ab. Hierbei verpflichten Sie sich dann
für ein Jahr, nur an dieser Versorgungsform teilnehmenden
Zahnärzte in Anspruch zu nehmen. Sie gehen hierbei keine
finanziellen Verpflichtungen ein, es sei denn, es werden
zusätzliche Vereinbarungen mit dem Zahnarzt über
private Zusatzleistungen getroffen.
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